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DPSG Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Diözesanverband Paderborn

Online-Antragsverfahren für die Jugendleiter-Card startet im Erzbistum Paderborn im Dezember

3. Dezember 2010 (von: Diözesanbüro)

PADERBORN Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Seit dem 1. Dezember können nun auch im Erzbistum Paderborn Anträge über das neue Online-Portal www.juleica.de gestellt werden. Doch was bringt die Juleica eigentlich? Jugendleiter und Jugendleiterinnen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie in der Regel keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. Darüber hinaus gibt es bundesweite Vergünstigungen, wie etwa die kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Welche Vergünstigungen es in deiner Nähe gibt, erfährst du über die Postleitzahl-Suche unter www.juleica.de oder bei deinem örtlichen Jugendamt. Die Juleica können alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Sie müssen dafür mindestens 16 Jahre alt sein und für ihre Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein. In NRW müssen mindestens ein Erste-Hilfe-Kurs sowie 30 absolvierte Zeitstunden Aus- und Fortbildung nachgewiesen werden, regional können hier jedoch höhere Standards gesetzt werden. Ebenso muss durch den Träger bestätigt werden, dass die Person tatsächlich ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist. Der Weg zur Juleica ist ganz einfach! Unter www.juleica.de kann online ein Antrag ausgefüllt und abgeschickt werden. Dieser Antrag muss dann zunächst überprüft werden. Nach der Antragstellung erfährt der Leiter, wer für die Antragsbearbeitung zuständig ist und an wen die Nachweise über die Qualifizierung übermittelt werden müssen. Die Juleica wird nach Abschluss der Bearbeitung direkt per Post zugeschickt. Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn der Jugendleiter die Teilnahme an einer Fortbildung nachweisen kann. In einigen Regionen gibt es wenige Vergünstigungen für Juleica-Inhaber. In der Diözesanstelle des BDKJ erhalten Interessierte Informationen und Materialien, mit denen sie sich vor Ort für mehr Juleica-Vorteile einsetzen können.

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