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DPSG Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Diözesanverband Paderborn

Tipps für vakante Bezirke – Fakten und Mythen

5. September 2017 (von: Diözesanbüro)

Immer wieder kommt es vor, dass es auf Bezirksebene zu Vakanzen in den Vorstandsämtern kommt. Damit sind oft Missverständnisse verbunden. Hier ein paar Fakten für euch:

  1. Der Bezirk wird nicht von der Diözesanebene übernommen. Die Bezirksversammlung bleibt das höchste beschlussfassende Gremium. Der Diözesanvorstand hat die Aufgabe zur Bezirksversammlung einzuladen und diese zu leiten. Er leitet nicht den Bezirk.
  2. Die Folge aus dem ersten Punkt ist: Die Kasse wird ebenfalls nicht vom Diözesanverband übernommen oder verwaltet. Gewählte Kassenführer bleiben im Amt. Ausgaben müssen jedoch jetzt von der Bezirksversammlung genehmigt werden.
  3. Verträge, die ein Bezirksvorstand im Auftrag der Bezirksversammlung geschlossen hat, bleiben gültig und sind nicht personenbezogen. Der Auftrag der Bezirksversammlung muss jedoch im entsprechenden Protokoll vermerkt sein. Grundsätzlich haftet ein Bezirksvorstand mit seinem Privatvermögen.
  4. Wenn es einen Wahlausschuss gibt, schreibt dieser die Wahl aus und leitet sie. Er ist nicht dafür verantwortlich neue Personen zu suchen. Er gilt jedoch als Ansprechpartner für Personen, die sich für das Vorstandsamt interessieren.
  5. Die Bezirksleitung bleibt weiter im Amt. Ämter laufen nach drei Jahren aus.
  6. Eine Versammlung kann keine Stufenrferenten berufen. Dies kann nur ein Bezirksvorstand.

Ihr habt Fragen zur Satzung, da helfen euch unsere Bildungsreferentinnen oder der Diözesanvorstand gerne weiter. Alle rechtlichen Fragen beantwortet euch unser Geschäftsführer Ulrich Weber.