Neue Corona-Infos
Am 01.11. ist eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten welche bis zum 30.11. gilt. Wir haben für euch die wesentlichsten Punkte zusammengefasst:
Gruppenstunden (Bezug auf §7 (1) und (1a))
Gruppenstunden können mit 10 Personen (einschließlich Leitung) stattfinden. Folgendes muss dabei eingehalten werden (in den Räumen und auf dem Außengelände):
- Tragen einer Maske
- Wahrung des Sicherheitsabstand von 1,5m
- Rückverfolgbarkeit der Gruppenkinder und Leitungspersonen (Name, Adresse, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts)
- Hygienevorgaben (Bereitstellung von Utensilien und Möglichkeiten zum Händewaschen und desinfizieren, regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Sanitärbereichen, Reinigung von Gebrauchsgegenständen, regelmäßiges Lüften)
Gruppenstunden die Musik- oder Sportangeboten ähneln, sind nicht erlaubt (z.B. Singkreise, Chöre, Gitarrenunterricht, Fussballturniere, Sportolympiaden…)
Wochenenden, Ausflüge, Reisen, Freizeiten (Lager), Angebote mit Übernachtung (Bezug auf §7 (1))
Diese können nicht stattfinden.
Stammes- und Bezirksversammlungen
- sollen digital abgehalten werden
- nur wenn sie digital (Telefon- und Videokonferenz) nicht möglich sind, dürfen sie mit bis zu 20 Personen abgehalten werden
- Sollten sie in Präsenz stattfinden, gilt auch hier: Maske, Sicherheitsabstand, Rückverfolgbarkeit, Hygienevorgaben (siehe Gruppenstunden)
- eine Tagung mit mehr als 20 Personen bedingt die Genehmigung des Ordnungsamtes
Informationsportale
Eine genaue Ausführung der Punkte findet ihr hier:
Weitere Regelungen
Bedenkt bitte, dass dies die Vorgaben des Landes sind auf welche wir uns beziehen. Örtliche Ordnungsämter, Städte und Kreise sowie eure Pfarrheime können natürlich weitergehende Regelungen festsetzen, welche über die Landesverordnung hinausgehen.