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DPSG Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Diözesanverband Paderborn

Kinderrechte

1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention („Übereinkommen über die Rechte des Kindes“) verabschiedet und ein Jahr später trat sie in Kraft. Mittlerweile haben 193 Staaten (alle Staaten der Erde, außer den USA) die Kinderrechtskonvention anerkannt und sich somit verpflichtet, ihre Gesetze daran anzupassen. Einige und darunter auch Deutschland (s.u.) leider nur unter Vorbehalten.
Die Konvention betrachtet alle Menschen unter 18 Jahren als Kinder, sie legt aber nicht fest, ab welchem Zeitpunkt (z.B. ab Geburt oder früher). Insgesamt umfasst sie 54 Artikel, die sich auf vier Grundsätze beziehen:

  • Überleben und Entwicklung
  • Nichtdiskriminierung
  • Wahrung der Interessen der Kinder
  • Beteiligung der Kinder

UNICEF hat diese 54 Artikel zu 10 Grundrechten zusammengefasst:

  1. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
  2. das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  3. das Recht auf Gesundheit
  4. das Recht auf Bildung und Ausbildung
  5. das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  6. das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  7. das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  8. das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
  9. das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  10. das Recht auf Betreuung bei Behinderung

Wie ihr seht, sind das so viele Rechte, dass man schnell den Überblick verliert. Deshalb wollen wir uns bei der Jahresaktion auf 4 Rechte besonders konzentrieren und sie jeweils einer Stufe zuordnen.
Für die Wölflinge: das Recht auf angemessene Lebensbedingungen
Für die Juffis: das Recht auf Bildung
Für die Pfadis: das Recht auf kulturelle Identität
Für die Rover: das Recht auf Partizipation
Der Schwerpunkt der Jahresaktion liegt zwar auf Bolivien aber wir wollen die Kinderrechte in Deutschland nicht vergessen. Denn in diesem Bereich hat uns Bolivien etwas voraus, im deutschen Grundgesetz nämlich sind Kinderrechte nicht speziell erwähnt. Zwar stehen Kindern alle Menschenrechte zu, jedoch haben sie laut Artikel 6 des Grundgesetzes einen sog. „Objektstatus“, sind also schutzbedürftig. D.h., dass Pflege und Erziehung der Kinder das Recht der Eltern und Kinder dem Gesetz nach keine eigenständigen Individuen mit eigenen Rechten sind.
Auch stellt die Bundesrepublik das Ausländerrecht über die Kinderrechtskonvention. Dadurch haben minderjährige Flüchtlinge in Deutschland nicht die gleichen Rechte wie deutsche Kinder, das betrifft vor allem die Bereiche Gesundheit, Schulbildung und die rechtliche Vertretung bei Asylverfahren. Hierzulande wird auch nach wie vor Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche verhängt.
Das können und wollen wir als Pfadfinder nicht hinnehmen! Daher schließen wir uns verschiedenen anderen Organisationen in der sog. („National Coalition“) an und fordern:

  • einen festen Platz der Kinderrechte im Grundgesetz
  • die Rücknahme des Flüchtlingsvorbehaltes
  • und angemessene Lebensbedingungen für alle Kinder und somit die Anhebung des Hartz-IV-Kindersatzes.

Ihr seht, es gibt viel zu tun!
Weitere Informationen zum Thema findet ihr hier:
Die Kinderrechtskonvention im Wortlaut:
www.national-coalition.de
Die Rechte der Kinder einfach erklärt (von logo)
www.tivi.de/fernsehen/logo/artikel/00164
www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de