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DPSG Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Diözesanverband Paderborn

Präventionsschulungen

Wer benötigt wann eine Präventionsschulung?

Gemäß den §§ 7-10 der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn ist die Prävention sexualisierter Gewalt Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen im kinder- und jugendnahen Bereich. Dabei differenziert sich die Schulungsdauer und die Schulungsinhalte je nach Art, Intensität und Dauer der Tätigkeit:

  • Grundinformation (min. 3 Unterrichtsstunden) – für Mitarbeitende mit sporadischem Kontakt (z.B. Mitarbeiter*innen im Stamm, die unregelmäßigen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und nicht an Veranstaltungen mit Übernachtungen teilnehmen)
  • Basisschulung (min. 6 Unterrichtseinheiten) – für Mitarbeitende mit regelmäßigem Kontakt und / oder in Übernachtungssituationen (z.B. Gruppenleiter*innen, Vorstand)
  • Intensivschulung (min. 12 Unterrichtseinheiten) – für Beschäftigte Mitarbeiter*innen mit regelmäßigem Kontakt zu Kinder und Jugendlichen (z.B. Bildungsreferent*innen, Pädagogische Fachkräfte)

Der Nachweis über die Teilnahme an einer Basisschulung ist also Grundvoraussetzung des Einsatzes aller Leitenden in unserem Verband. 

Verantwortlich für den Einsatz qualifizierter Personen ist dabei immer der jeweilige Vorstand, der die Teilnahme anhand der Schulungszertifikate dokumentiert und auf Aktualität überprüft.

Wie lange ist eine Präventionsschulung gültig?

Eine Präventionsschulung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Dabei kann die Basisschulung erneut besucht werden oder ein themenspezifisches Auffrischungsmodul gewählt werden.

Wo kann ich eine Präventionsschulung besuchen?

Schulungsanbieter sind vor allem der DPSG-Diözesanverband, die Dekanate und die BDKJ-Regionalverbände. Auf den jeweiligen Internetseiten findet ihr zumeist Daten zu aktuellen Terminen.

Termine des DPSG-Diözesanverbandes seht ihr hier.