Institutionelle Rechte- und Schutzkonzepte
Was hat es mit dem institutionellen Schutzkonzept auf sich?
Institutionelles Schutzkonzept – das hört sich groß und schwer an. Und nach Aktenordner und Arbeit. Was es aber in Wirklichkeit bedeutet ist etwas, was wir in der DPSG eigentlich schon ziemlich gut können. Nämlich: gemeinsam miteinander ins Gespräch zu kommen und zu schauen, was uns im Miteinander wichtig ist und was wir brauchen, damit sich alle Beteiligten in unserem Verband wohl und sicher fühlen.
Da die DPSG aber groß ist und jede Gruppe eigene Ideen und Bedürfnisse hat, würde es nicht funktionieren das ganz allgemein aufzuschreiben. Vielmehr geht es darum, dass unsere Stämme und Bezirke und auch der Diözesanverband am Ende jeder unser ganz eigenes Konzept zur Prävention entwickelt haben, welches passgenau auf unsere Mitglieder und Aktionen abgestimmt ist.
Gesetzliche Grundlage für die Schutzkonzepte sind die Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn und das Landeskinderschutzgesetz NRW, die formulieren, dass alle freien Träger der Jugendhilfe (also alle Stämme, Bezirke und der Diözesanverband) ein eigenes, passgenaues institutionelles Rechte- und Schutzkonzept haben müssen. In diesem sollen alle Präventionsmaßnahmen und Angebote zum Schutz vor körperlicher, psychischer, spiritueller und sexualisierter Gewalt sowie Machtmissbrauch beschrieben stehen.
Und wie gehen wir das an?
Grundlage für die Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) nach Vorgabe der Präventionsordnung unseres Erzbistums ist eine Bestandsaufnahme. Wer gehört alles zu uns? Welche Aktionen und Veranstaltungen bieten wir an? Etc.
Anschließend geht es darum die Ergebnisse anhand einer Schutz- bzw. Risikoanalyse nach möglichen Gefährdungspotentialen zu bewerten. Wie kommunizieren wir miteinander? Wie gehen wir mit Nähe und Distanz um? Wie gehen wir mit Privat- und Intimsphäre um? In welchen Situationen fühlen sich die Kinder und Jugendlichen unwohl? Wann sind die Leitenden unsicher? Womit geht es allen gut? Etc.
Durch die Antworten und den Austausch mit allen in eurer Gruppe ergeben sich Wünsche und Ideen für das gemeinsame Miteinander. Diese sind es, die das Herzstück eures Schutzkonzeptes ausmachen. Sie sind nämlich euer eigener Ehrencode – der Verhaltenskodex.
Und damit steht auch schon der größte Teil des Schutzkonzeptes. 😊
Die restlichen Bestandteile sind nämlich zum größten Teil durch rechtliche Normen oder Absprachen vorgegeben und bedürfen nicht viel eigener Regelungen.
Gibt es dazu Unterstützung von Diözesanebene?
Das Diözesanteam hat Begleitungsangebote für eure Schutzkonzepterstellung im Stamm entwickelt. Dazu gehören ein Rahmenschutzkonzept, digitale Info- und Austauschtreffen sowie eine Methodensammlung. Konkrete Infos dazu findet ihr hier.
Das Schutzkonzept der Diözesanebene könnt ihr euch hier ansehen.
Natürlich steht euch das Diözesanbüro bei allen Fragen zu den Schutzkonzepten gerne zur Verfügung.
Auch können wir euch die Kooperation mit eurer Gemeinde bzw. eurem Pastoralverbund bei der Schutzkonzept-Erarbeitung empfehlen. Viele haben sich dort schon auf den Weg gemacht.
Was sind konkrete Inhalte des institutionellen Rechte- und Schutzkonzeptes?
Hier findet ihr die Inhalte eines institutionellen Rechte- und Schutzkonzeptes auf einen Blick:
- Schutz- und Risikoanalyse – wo gibt es bei uns Situationen, die ein erhöhtes Gefahrenpotential für Grenzüberschreitungen oder sexuelle Übergriffe bereithalten?
- Persönliche Eignung – wie können wir sicherstellen, dass bei uns nur Personen tätig sind, die unsere Haltung teilen und denen der Schutz der Kinder und Jugendlichen am Herzen liegt?
- Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung – Wie stellen wir sicher, dass einschlägig vorbestrafte Personen nicht bei uns tätig sind?
- Aus- und Fortbildung – Wie stellen wir sicher, dass unsere Leitenden über das Thema informiert werden und Handlungssicherheit bekommen?
- Verhaltenskodex – Welche Regeln wollen wir für unseren Umgang treffen, damit wir uns alle wohl und sicher fühlen?
- Beschwerdewege – Wie ermöglichen wir Feedback und Kritik und wann, wo und bei wem können sich Personen bei uns beschweren?
- Krisenmanagement und Handlungsleitfäden – Wie gehen wir vor, wenn es zu einer Grenzüberschreitung kommt oder wenn wir vermuten bzw. erfahren, dass jemand Opfer von Gewalt ist? Wie können wir Fälle/Situationen gut aufarbeiten und Nachsorge betreiben? Wo können wir uns selbst Unterstützung holen?
- Maßnahmen zur Stärkung – Wie können wir unsere Kinder- und Jugendlichen stark machen, dass sie sich selbst gut schützen können?
- Qualitätsmanagement – Wie können wir das Thema und unser Rechte- und Schutzkonzept wach und aktuell halten?
Und wo bekomme ich Hilfe bei allen Fragen rund um das Thema Prävention und Schutzkonzept?
Das Diözesanbüro ist bei allen Fragen gerne ansprechbar.
Insbesondere Linda Zurwonne steht euch als Präventionsfachkraft des Diözesanverbandes gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ihr erreicht sie unter 05 25 1/20 65 237 oder kindeswohl@dpsg-paderborn.de.