Initiativantrag Wahl der Delegation zur BDKJ-Diözesanversammlung
Antragstellende: Christian Machold (Stufenleitung Wölflinge)
Antragsgegenstand: Wahl der Delegation zur BDKJ-Diözesanversammlung
Die Diözesanversammlung möge beschließen,
dass bei der BDKJ-Diözesanversammlung die 2 über den Vorstand hinausgehenden Stimmen
von Delegierten, die auf der DPSG-Diözesanversammlung gewählt werden, wahrgenommen
werden.
Zusätzlich werden 5 Ersatzdelegierte gewählt. Die Wahl ist bis zur jeweils nächsten
Diözesanversammlung der DPSG gültig.
Ist eines der drei Vorstandsmitglieder verhindert, kann die jeweilige Stimme an ein
Mitglied der Diözesanleitung delegiert werden. Steht kein Mitglied der
Diözesanleitung zur Verfügung, kann die Stimme durch die Ersatzdelegation
wahrgenommen werden. Ebenso bei Verhinderung einer gewählten Delegation. Für die
Wahrnehmung einer Ersatzdelegation gilt die Reihenfolge nach Stimmanzahl.
Begründung:
Es ist wichtig, dass wir als Verband unser Stimmrecht auf der BDKJ Diözesanebene wahrnehmen und so die Verbandsarbeit aktiv mitgestalten. Da es auch viele andere interessierte Personen in unserem DV gibt, bietet es sich an eine Möglichkeit für alle Mitglieder unseres Verbandes zur Mitgestaltung zu schaffen. Um das zu vereinfachen, sollte die Stimmdelegation ermöglicht werden.
Ergebnis:
- Ja-Stimmen: 25
- Nein-Stimmen: 1
- Enthaltung: 3
- Der Antrag ist angenommen.