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DPSG Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Diözesanverband Paderborn

Antrag 2: Zustimmung zur Satzungsänderung des Schulungs- und Erholungsstätte Paderborn e.V.

Antragsstellende:           Diözesanvorstand des DPSG DV Paderborn

Antragsgegenstand:      Zustimmung zur Satzungsänderung des Georgskreis Erzdiözese Paderborn e.V.

Die Diözesanversammlung möge beschließen,

dass der Satzungsänderung des Schulungs- und Erholungsstätte Paderborn e.V. vom 30.11.2021 in §2 und §8 der Vereinssatzung zugestimmt wird.

§ 2  Wesen und Zweck   1. Der Schulungs- und Erholungsstätte Paderborn e.V. widmet sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken: Der Verein fördert die Aufgaben des Diözesanverbandes der “Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg” (DPSG) im Bund der Deutschen Katholischen Jugend innerhalb der Erzdiözese Paderborn als eines gemeinnützigen Verbandes der Jugendhilfe. Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:      – Die Förderung der Erziehungs-, Bildungs- und Freizeitaufgaben,    – die Durchführung von Schulungs- und Erholungsmaßnahmen,    – die Schaffung der dazu erforderlichen Einrichtungen und    – die Beschaffung und Verwaltung der dazu notwendigen Geldmittel und Sachwerte.   2. Er ist Rechtsträger aller zur Schulungs- und Erholungsstätte Paderborn e.V. gehörenden Einrichtungen und Vermögensstellen.   3. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden§ 2  Wesen und Zweck   1. Der Schulungs- und Erholungsstätte Paderborn e.V. widmet sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung und die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Der Verein fördert die Aufgaben des Diözesanverbandes der “Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg” (DPSG) im Bund der Deutschen Katholischen Jugend innerhalb der Erzdiözese Paderborn als eines gemeinnützigen nach § 75 SGB VIII anerkannten Trägers der Jugendhilfe. Das Satzungsziel wird insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht:      – Die Förderung der Erziehungs-, Bildungs- und Freizeitaufgaben,    – die Durchführung von Schulungs- und Erholungsmaßnahmen,    – die Schaffung der dazu erforderlichen Einrichtungen und    – die Beschaffung und Verwaltung der dazu notwendigen Geldmittel und Sachwerte.   2. Er ist Rechtsträger aller zur Schulungs- und Erholungsstätte Paderborn e.V. gehörenden Einrichtungen und Vermögensstellen.   3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicher Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 8   Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins   3. Beschlussfassung:   a) Der Beschluss über eine Satzungs-änderung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Vereins.   b) Der Beschluss über eine Änderung des Vereinszieles oder eine Auflösung des Vereins bedarf der Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder des Vereins. Zur Wirksamkeit dieses Beschlusses ist außerdem die Zustimmung der Diözesanversammlung der DPSG in der Erzdiözese Paderborn erforderlich.§ 8   Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins   3. Beschlussfassung:   a) Der Beschluss über eine Satzungsänderung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder des Vereins.   b) Der Beschluss über eine Änderung des Vereinszieles oder eine Auflösung des Vereins bedarf der Mehrheit von drei Viertel aller Mitglieder des Vereins. Zur Wirksamkeit dieses Beschlusses ist außerdem die Zustimmung der Diözesanversammlung der DPSG in der Erzdiözese Paderborn erforderlich.


Begründung:

Gemäß der Satzung des Schulungs- und Erholungsstätte Paderborn e.V. bedarf der Beschluss über eine Änderung des Vereinszieles oder eine Auflösung des Vereins der Mehrheit von drei Viertel aller Mitglieder des Vereins. Zur Wirksamkeit dieses Beschlusses ist außerdem die Zustimmung der Diözesanversammlung der DPSG in der Erzdiözese Paderborn erforderlich.

Die Satzungsänderung ist aufgrund von Änderungen im Abgaben- / Steuerrecht notwendig. Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen, bzw. Präzisierungen vorgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 28

Nein-Stimmen: /

Enthaltungen: /