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DPSG Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Diözesanverband Paderborn

Antrag 2: Zustimmung zur Satzungsänderung des Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Forsthaus Eggerode e.V.

Antragstellende: Diözesanvorstand des DPSG DV Paderborn

Antragsgegenstand: Zustimmung zur Satzungsänderung des Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Forsthaus Eggerode e.V.

Die Diözesanversammlung möge beschließen,

dass der Satzungsänderung des Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Forsthaus Eggerode e.V. in §2 der Vereinssatzung vom 14.03.2021 zugestimmt wird.

Bestehende SatzungNeue Satzung
§ 2 Wesen und Zweck   1. Der Jugendbildungs- und -Begegnungsstätte Forsthaus Eggerode e.V. widmet sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken: Der Verein fördert die Aufgaben des Diözesanverbandes Magdeburg der “Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg” (DPSG) im Bund der Deutschen Katholischen Jugend als eines gemeinnützigen Verbandes der Jugendpflege.  § 2 Wesen und Zweck   1. Der Jugendbildungs- und -Begegnungsstätte Forsthaus Eggerode e.V. widmet sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein fördert die Aufgaben des Diözesanverbandes Magdeburg der “Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg” (DPSG) im Bund der Deutschen Katholischen Jugend als eines gemeinnützigen Verbandes der Jugendpflege Jugendhilfe.

Begründung:

Gemäß der Satzung des Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Forsthaus Eggerode e.V. ist bei Satzungsänderungen, die eine Änderung des Vereinszieles bewirken oder für die Auflösung des Vereins die Zustimmung der Diözesanversammlungen der DPSG in den Diözesanverbänden Magdeburg und Paderborn erforderlich.

Auszug aus der Satzung des Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Forsthaus Eggerode e.V.:

§7 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

3. Beschlussfassung

a) …

b) Der Beschluss über eine Änderung des Vereinszieles oder eine Auflösung des

Vereins bedarf der Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder des Vereins. Zur

Wirksamkeit dieses Beschlusses ist außerdem die Zustimmung der

Diözesanversammlungen der DPSG in den Diözesanverbänden Magdeburg und

Paderborn erforderlich.

Die Satzungsänderung ist aufgrund von Änderungen im Abgaben- / Steuerrecht notwendig

geworden.

Ergebnis:

  • Ja-Stimmen: 30
  • Nein-Stimmen: /
  • Enthaltung: /
  • Der Antrag ist angenommen