Die Diözesanversammlung
Die Diözesanversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium im Diözesanverband. Sie tagt mindestens einmal im Jahr, in der Regel im April/Mai. Dort gibt es den Bericht der Diözesanleitung und der Rechtsträger sowie der Entlastung des Vorstandes. Im Herbst (September/Oktober) gibt es manchmal eine “kleine” Diözesanversammlung, die immer in das Dankeschönfest für alle Leitenden der Diözese mündet. Wer auf einer Diözesanversammlung alles stimmberechtigt ist oder eine beratende Stimme hat, macht folgendes Schaubild deutlich, das Benjamin Becker (ehemaliger Bezirksvorsitzender Hochsauerland) entworfen hat.
Stimmberechtigte und beratende Mitglieder
Die Tagung der Diözesanversammlung ist bis auf den Bericht der Rechtsträger sowie eventuelle Personaldebatten öffentlich. Alle interessierten Leitenden sind ganz herzlich dazu eingeladen – ganz ohne euch geht es ja nicht. Hier könnt ihr auch immer eure Ansprechpersonen zu bestimmten Themen finden oder “endlich mal” persönlich kennenlernen.
Die (maximal) 47 stimmberechtigten Mitglieder der Diözesanversammlung sind:
- der Diözesanvorstand (Diözesanvorsitzende, Diözesanvorsitzender, Diözesankurat*in)
- die Bezirksvorstände (Bezirksvorsitzende, Bezirksvorsitzender, Bezirkurat*in) der Bezirke im DV
- OWL
- Höxter-Corvey
- Soest-Hamm
- Hochsauerland
- Siegerland / Südsauerland
- Ruhr-Sauerland
- Dortmund
- die Diözesanstufenleitung (Referent*innen sowie Kurat*in) der
- jeweils drei Delegierte der
Mit beratender Stimme gehören außerdem zur Diözesanversammlung:
- die Fachreferent*innen der Facharbeitskreise Inklusion, Ökologie und Internationale Gerechtigkeit
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate;
- die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit;
- zwei Mitglieder des Rechtsträgers;
- ein Mitglied der Bundesleitung;
- ein*e Vertreter*in des Diözesanvorstandes des BDKJ;
- ein*e Vertreter*in des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in NRW;
- ein Mitglied der Freunde und Förder der DPSG Paderborn;
- die hauptberufliche Geschäftsführung;
- die hauptberuflichen Referent*innen der Diözesanleitung.
Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen bei Personalfragen über den Diözesanvorstand.
Wahl- und Geschäftsordnung
Bei der Diözesanversammlung 2021 haben wir uns eine eigene Wahl- sowie Geschäftsordnung gegeben. In diesen definieren wir, wie wir auf Diözesanversammlungen tagen und zu Entscheidungen finden und wie wir Wahlen durchführen. Daher werft zur Vorbereitung gerne einen Blick hinein:
Geschäftsordnung der Diözesanversammlung des DPSG DV Paderborn
Wahlordnung des DPSG Diözesanverbandes Paderborn