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Das gilt aktuell für unsere Arbeit

Mit dem Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung, welche noch bis zum 26.04. gilt, dürfen wieder vereinzelte Angebote in Präsenz stattfinden. Diese Regelungen ergeben sich aus dem Erlass des Jugendministeriums und der Coronaschutzverordnung vom Land NRW sowie der Orientierungshilfe vom Landesjugendring. In vielen Kommunen gibt es zur Zeit Regelungen, die die Coronaschutzverordnung des Landes einschränken. Diese Regeln müsst ihr vorrangig beachten, das kann bedeutet, dass die Lockerungen nicht für euch gelten.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass ihr individuell für euren Stamm überlegen sollt, was ihr verantworten wollt. Solltet ihr euch für Angebote in Präsenz entscheiden, empfehlen wir euch, immer den Erlass des Jugendministeriums und die Orientierungshilfe bei euch zu haben. Das erleichtert euch bei Bedarf die Argumentation gegenüber dem Ordnungsamt.
Laut der Coronaschutzverordnung vom Land gelten für die Jugendarbeit vorläufig bis zum 26.04. folgende Regelungen:
In Präsenz gestattet:
Angebote im Freien (auch im öffentlichen Raum möglich) | Angebote im Freien und in geschlossenen Räumen und Gebäuden | Gremien und Versammlungen (wir raten davon dringend ab!) |
Für Gruppen von höchstens zwanzig Kindern unter 14 Jahren | Für Gruppen von höchstens fünf jungen Menschen unter 18 Jahren | Mit bis zu zwanzig Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können |
Gruppenleitungen zählen nicht in die zwanzig Personen –> die Anzahl der Gruppenleitungen richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf, bezogen auf die TN und die Angebotsform (wir empfehlen zwei Personen) | Gruppenleitungen zählen nicht in die fünf Personen –> die Anzahl der Gruppenleitungen richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf, bezogen auf die TN und die Angebotsform (wir empfehlen eine Personen) | Mit mehr als zwanzig, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel. Nur nach Anzeige bei den zuständigen Behörden, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vor dem 29. März 2021, in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss. Bei mehr als 100 Personen muss ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erstellt werden. |
Kinder und Gruppenleitungen müssen mindestens eine Alltagsmaske tragen –> besser eine medizinische Maske | Alle müssen eine medizinische Maske tragen | Alle müssen eine medizinische Maske tragen |
Diese Hygienevorgaben müssen bei allen Präsenzangeboten eingehalten werden:
- Mindestabstand von 1,5 m
- ausreichende Belüftung der Räume
- Möglichkeiten zur Handyhygiene
- regelmäßige Reinigung von Oberflächen, Toiletten und Gebrauchsgegenständen
- am besten Nutzung von Einmalhandtüchern oder waschen von Textilhandtüchern bei 60 Celcius
- sichtbare Infos zum infektionsschutzgerechten Verhalten (z.B. Schild mit folgenden Bildern: Maske, Mindestabstand, Hände waschen…)
- Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit (Anwesenheitsliste mit Zeitdauer und Ort des Angebots, Name, Adresse, Telefonnummer ) –> vier Wochen aufbewahren und anschließend vernichten!
Aktuell nicht gestattet:
- Leitungsrunden in Präsenz
- Gruppenstunden in Präsenz (Ausnahme sie oben)
- Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen, Ferienreisen, Tagesausflüge
- Angebote mit Übernachtung
- Sportangebote
Orientierung für die Sommerlagerplanung 2021
- Bei der Planung von Sommerfreizeiten ist es neben den rechtlichen Vorgaben vor allem wichtig, dass ihr selbst gut einschätzt, ob und was ihr für Angebote verantworten und leisten könnt. Plant vorausschauend und verantwortungsbewusst. Folgende Empfehlungen können euch bei der Planung Orientierung geben:
- Die aktuelle Empfehlung des Landesjugendrings lautet: Planen anhand der Vorgaben aus dem Sommer 2020
- Die aktuelle Empfehlung der Diözesanleitung lautet: Trefft gute Vorkehrungen, legt z.B. einen Zeitraum fest, reserviert einen Platz (Stornofristen beachten!), plant dabei aber zweigleisig (Plan B wie z.B. Tagesveranstaltungen haben)
- Eine gute Übersicht sowie eine Checkliste zur Planung von Ferienfreizeiten anhand der Vorjahresregeln findet ihr hier:
- Einschätzungen und Empfehlungen der Diözesanleitung zur Planung von Sommerlagern 2021 findet ihr unten in den FAQs
- Eine Übersicht über die Ergebnisse unserer Sommerlager-Umfrage findet ihr hier: SoLa-Umfrage
Erlasse und FAQs
- Erlasse vom Land NRW
- Erlass vom Jugendministerium
- weitere Informationen, Downloads und Formblätte für die Jugendarbeit:
- FAQ vom Landesjugendring
- Einschätzungen und Empfehlungen der DPSG Diözesanebene zu Fragen nach Sommerlagern 2021
Corona-Austauschrunde
Für StaVos und BeVos
In den Corona-Austauschrunden über BigBlueButton habt ihr die Möglichkeit, Fragen zu den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung und deren Umsetzung zu stellen und mit anderen Stammes- sowie Bezirksvorständen über die Gestaltung des aktuellen Stammeslebens ins Gespräch zu kommen. Die nächste Austauschrunde findet am 11.05. um 19.30 Uhr statt und hier könnt ihr euch dafür anmelden.
Stammesleben
- Methodensammlung vom Stamm Hohenlimburg: https://padlet.com/georgschaub/uc0sficfc6asv9by
- Methodensammlung unserers Wö-DAKs: https://www.dpsg-paderborn.de/stufen-arbeitskreise/woelflinge/woelfis-lieblingsspiele/
- Methodensammlung des Bundesverbandes: https://www.scoutingneverstops.de/
- Infos zum Umgang mit BigBlueButton und OpenSlides: dpsg-paderborn.de/mehr
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Stand: 05.02.2020