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DPSG Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Diözesanverband Paderborn

Aktuelle Corona Regeln

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Seit Mai 2022 ist die Kinder- und Jugendarbeit wieder uneingeschränkt erlaubt ♥️

Corona bei mehrtägigen Veranstaltungen, z.B. im Zeltlager

Viele Veranstaltungen und Ferienfreizeiten finden wieder statt. Allerdings ist Corona nicht verschwunden, sondern verbreitet sich auch bei Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit. So mussten leider erste Ferienfreizeiten aufgrund von Corona-Ausbrüchen eingeschränkt oder abgebrochen werden. Uns ist wichtig, dass natürlich nicht jede Corona-Infektion zu einem Abbruch der Ferienfreizeitzeit führen muss. Umso wichtiger ist aber der Umgang mit entsprechenden Fällen. Aus diesem Anlass möchten wir einige Infos und Verhaltensvorschläge geben, um in einer solchen Situation nicht ganz unvorbereitet zu sein:

Tests vor dem Beginn der Veranstaltung

Vor dem Beginn von Veranstaltungen sollten alle Beteiligten einen Test (möglichst einen Schnelltest in einem Testzentrum) machen, um sicherzustellen, dass nur nicht infizierte Personen an der Veranstaltung teilnehmen.

Was tun bei positiven Testergebnissen?

Idealerweise haben sich die Organisator*innen von Veranstaltungen/Maßnahmen vorab mit dem Thema beschäftigt und ein Hygienekonzept entwickelt. Ein Muster Hygienekonzept gibt es hier.

Aber auch wenn es kein vorher erarbeitetes Hygienekonzept gibt, sind die in dem Muster beschriebenen Verfahrensregelungen eine gute Orientierung für den Umgang mit Verdachtsfällen. Wichtig ist in solchen Fällen, dass die positiv getesteten Personen sich unverzüglich in Isolierung begeben. D.h., dass sich diese Personen in extra Unterkünfte/Räumlichkeiten begeben und den Kontakt mit anderen Personen möglichst vermeiden. Bei unverzichtbaren Kontakten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske), möglichst jedoch eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil oder eine vergleichbare Maske (insbesondere KN95/N95) zu tragen. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt ist zu informieren und die von dort angeordneten Maßnahmen sind zu befolgen.

Kommunikation

Die Eltern/Erziehungsberechtigten der positiv getesteten Personen müssen unverzüglich individuell über die Situation und die getroffenen Schutzmaßnahmen umfassend informiert werden. Aber auch die Eltern/Erziehungsberechtigten der negativ getesteten Personen sind umfassend zu informieren, um schnell aufkommenden Spekulationen und Gerüchten entgegenzuwirken und bestehendes Vertrauen zu bestärken. Auch alle teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sollten von den Leitungsteams ehrlich und transparent informiert werden zur aktuellen Lage und den notwendigen Maßnahmen.

Kosten

Der BDKJ hat Regelungen zur KJP-Förderung von Stornokosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 2022 beschlossen. Diese werden analog auch angewandt auf Maßnahmen, die Corona-bedingt abgebrochen werden mussten. Sollten durch einen Abbruch massive zusätzliche Kosten entstehen, die nicht anderweitig gedeckt werden können, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem BDKJ, um eine passende Lösung zu finden.

AHA+L-Regeln

AHA-Regel:

Die AHA-Verhaltensregeln gelten weiterhin als Empfehlung:

  • A = Abstand
  • H = Hygiene
  • A = Atemschutz

Weitere Informationen sind in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur Corona-Schutzverordnung nachzulesen.

Gruppengröße und Rückverfolgbarkeit

Es gibt keine Beschränkungen bei der Anzahl der Teilnehmenden und Betreuer*innen in Gruppenstunden und bei Übernachtungsangeboten.

Auch die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit entfällt.

Regelungen in Ferienzeiten

Im Hinblick auf Planungen von Ferienfahrten und -reisen sind die dann gültigen Regelungen von NRW (CoronaSchVO) sowie die Regelungen des Zielbundeslandes bzw. des Ziellandes zu beachten:
– Bei Ein- und Rückreise sind tagesaktuell die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziel- und Herkunftslandes zu berücksichtigen.
– Am Zielort sind die jeweiligen Regelungen des Ziellandes / Zielbundeslandes zu beachten.

Stornierungen

Der BDKJ hat Regelungen zur KJP-Förderung von Stornokosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 2022 beschlossen. Diese werden analog auch angewandt auf Maßnahmen, die Corona-bedingt abgebrochen werden mussten. Sollten durch einen Abbruch massive zusätzliche Kosten entstehen, die nicht anderweitig gedeckt werden können, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem BDKJ, um eine passende Lösung zu finden.

Die aus dem Jahr 2021 bekannten Regelungen zu den Stornokosten bei der Durchführung von Maßnahmen mit einer Förderung aus dem KJFP oder aus der Titelgruppe 68 wurden mit Erlass vom MKFFI vom 21.01.2022 verlängert.
Das Informationsschreiben der Landesjugendämter über die in 2021 geltenden Regelungen für die Förderung aus Landesmitteln (KJFP NRW bewilligte und geförderte Projekte) gilt demnach weiter.

Corona-Schutzimpfungen für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit

Aktuelle Fragen und Antworten zur Impfkampagne in NRW findet ihr hier: https://www.land.nrw/corona/impfung

Erlasse und FAQs