Präventionsschulungen
Wer benötigt wann eine Präventionsschulung?
Der Nachweis über die Teilnahme an einer Basisschulung ist Grundvoraussetzung für den Einsatz aller Leitenden in unserem Verband.
Gemäß des § 9 der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn ist die Prävention sexualisierter Gewalt Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen im kinder- und jugendnahen Bereich. Dabei differenziert sich die Schulungsdauer und die Schulungsinhalte je nach Art, Intensität und Dauer der Tätigkeit:
- Basisschulung (min. 3 Unterrichtsstunden) – für Mitarbeitende, die unregelmäßigen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und nicht an Veranstaltungen mit Übernachtungen teilnehmen
- BasisPlus-Schulung (min. 6 Unterrichtseinheiten) – für Mitarbeitende mit regelmäßigem Kontakt und / oder in Übernachtungssituationen (z.B. Gruppenleitende, Ferienfreizeitbetreuende, Helfende auf Lagern)
- Intensivschulung (min. 12 Unterrichtseinheiten) – für beschäftigte Mitarbeitende mit intensivem, regelmäßigem Kontakt zu Kinder und Jugendlichen oder mit struktureller Verantwortung (z.B. Geschäftsführer*innen, Bildungsreferent*innen, Pädagogische Fachkräfte)
Wie wird die Teilnahme an einer Schulung nachgehalten?
Verantwortlich für den Einsatz qualifizierter Personen ist dabei immer der jeweilige Vorstand, der die Teilnahme anhand der Schulungszertifikate dokumentiert und auf Aktualität überprüft.
Es empfiehlt sich die Daten datenschutzkonform in einer Tabelle/Datenbank zu dokumentieren.
Wie lange ist eine Präventionsschulung gültig?
Eine Präventionsschulung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Dabei kann die BasisPlus-Schulung erneut besucht werden oder ein themenspezifisches Auffrischungsmodul gewählt werden.
Wo kann ich eine Präventionsschulung besuchen?
Schulungsanbieter in unserem Erzbistum sind vor allem der DPSG-Diözesanverband, die anderen Kinder- und Jugendverbände, die Dekanate und die BDKJ-Regionalverbände. Auf den jeweiligen Internetseiten findet ihr zumeist Daten zu aktuellen Terminen.